Ehrenamtskarte

Voraussetzung für den Erhalt der Bayerischen Ehrenamtskarte (Gültigkeitsdauer 3 Jahre) 
Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz von maximal 2400 Euro im Jahr ist zulässig. Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im bürgerschaftlichen Engagement. Ein Mindestalter von 16 Jahren.

Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte:
Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard), aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung), aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für den jeweiligen Einsatzbereich.

Goldene Ehrenamtskarte (unbegrenzt gültig) 
Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende des Freistaates Bayern und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen beziehungsweise die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.

Wie Gewerbetreibende das Ehrenamt unterstützen können
Von Seiten der Initiatoren ergeht zudem der Aufruf an alle Gewerbetreibenden in Stadt und Landkreis. Wichtig sei, für die mittlerweile über 100.000 Karteninhaber aus ganz Bayern und künftig auch aus Stadt und Landkreis zahlreiche „Akzeptanzstellen“ zu schaffen, die Vergünstigungen gewähren. Gewerbetreibende können sich gerne bewerben.

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